Gerne berate ich Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.
Als Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Müller-Apfel mit spezialisiertem Wissen zur Seite.
Zum 1.1.16 ist das Kindergeld um monatlich zwei EUR erhöht worden. |
Rückwirkend zum Januar 2015 wurden die Kindergeldbeträge in einem ersten Schritt angehoben. Die jetzige Erhöhung bedeutet, dass für das 1. und 2. Kind jeweils 190 EUR pro Monat Kindergeld gezahlt werden, für das 3. Kind 196 EUR pro Monat. Ab dem 4. Kind wird das Kindergeld auf jeweils 221 EUR pro Monat angehoben. Die Auszahlungsbeträge werden automatisch auf die neuen Beträge angepasst und ab Januar 2016 ausgezahlt. Die Kindergeldberechtigten müssen selber dazu nichts mehr veranlassen.