Gerne beraten ich Sie zu Fragen des Erbens und Vererbens, insbesondere von Testament und Erbvertrag, zur Anfechtung von Testamenten und Erbvertrag, Testierfähigkeit, Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Ich vertrete Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten oder Ausschlagung einer Erbschaft, gerichtlich und außergerichtlich in Fällen der Erbauseinandersetzung.
Als Fachanwältin für Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Müller-Apfel mit spezialisiertem Wissen zur Seite.
Ein ernsthafter Testierwille kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2015 -10 W 153/15-